Aktuelles
 
In der Rubrik Aktuelles stellen wir Ihnen in regelmäßigen Abständen jahreszeitliches, Neuigkeiten und interessante Themen aus der Tiermedizin vor

1. Alle Jahre wieder das große Krabbeln

2. Unsachgemäßes Zähnekürzen beim Frettchen

3. Der EU - Heimtierausweis

1. Alle Jahre wieder das große Krabbeln
Alle Jahre wieder, mit dem Wiederkehren der ersten Sonnenstrahlen, treten auch die kleinen Quälgeister unserer Vierbeiner in Aktion.

Wir führen ein großes Sortiment an antiparasitären Produkten und beraten Sie gerne über die notwendige und sinnvolle Anwendung.

Eine Empfehlenswerte Neuerung stellt das Präparat Provender® der Fa. Bayer, zur Anwendung bei der Katze, dar. Es handelt sich hierbei um ein Medikament zur Entwurmung.

Von großem Vorteil, besonders für Tabletten- und Spritzenhassende, besonders spitze Krallentragende Katzen, ist die Spot On Applikation, wie man es von anderen Floh-, Zeckenpräparaten kennt.

So endet der Tierarztbesuch für Besitzer und Tierarzt nicht mit Streifenförmigen Andenken an Unterarmen. Die Pipetten in Größen 0,5 – 8 kg Körpergewicht und alle übrigen Präparate könne jederzeit in unserer Praxis erworben werden.
Gerne beraten wir Sie auch über weitere Schutzmaßnahmen im Rahmen eines Auslandaufenthaltes.

2. Unsachgemäßes Zähnekürzen beim Frettchen

Ja, Frettchen brauchen ihre Zähne.

Frettchen sind recht freche, aufgeweckte Haustiere. Unter fachgerechter Haltung, ist es als Besitzer eher unwahrscheinlich den einen oder anderen kleinen Biss davon zu tragen.

Keinesfalls sollte die Reaktion von Seiten des Besitzers so ausfallen, wie bei diesem vorgestellten Patienten.

Es handelt sich um ein Frettchen mit unbekannter Vorgeschichte. Die neuen Besitzer stellten uns das Tier zur Kastration vor und baten um Abklärung der Zahnsituation. Beide obere Fangzähne waren kurz oberhalb des Zahnfleischrandes abgebrochen und hochgradig eitrig entzündet. Die Bruchhöhe war bei beiden Zähnen erstaunlich gleich und gerade.

Die neuen Besitzer, langjährig erfahrene Frettchenzüchter, hegten den Verdacht, dass hier dem Tier das Beißverhalten „Abgewöhnt“ wurde und zwar, indem beide oberen Fangzähne abgeknipst wurden. Dieser Vorgang ist im höchsten Maße als Tierquälerei einzustufen.

Mann kann durchaus die Fangzähne eines beißfreudigen Frettchens, als letzte Maßnahme, kürzen. Aber dies sollte dann "Zahnfachkundlich“ geschehen, damit dem Tier die Zähne erhalten bleiben.

In diesem Fall konnte durch fachgerechtes Entfernen der Zahnstümpfe das Tier von seinen Schmerzen befreit werden.



3. Der EU - Heimtierausweis
Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss ab dem 03. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die mit in die EU - Ländern verreisen, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Der neue Ausweis enthält eine fortlaufende 9 Stellige Ziffernfolge.

Tierärzte erwerben den Ausweis entgeltlich und stellen den Betrag bei Augabe in Rechnung.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Die letzte eingetragene Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Schweden, Vereinigtes Königreich dürfen für weitere fünf Jahre ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beibehalten. Die Einreise von Tieren in diese länder, die jünger als drei Monate alt und nicht geimpft sind, ist grundsätzlich verboten

Informationen können von den Websites der schwedischen und britischen Behörden sowie der irischen Behörden abgerufen werden.  Für Zweifelsfälle und weitergehende Fragen steht für Irland auch eine Helpline zur Verfügung, die telefonisch unter der Nummer 0035316072827 oder per email unter pets@agriculture.gov.ie erreichbar ist.

Die zuständigen Behörden dieser Länder können jedoch zur Berücksichtigung besonderer Fälle Ausnahmegenehmigungen erteilen; in die übrigen Mitgliedstaaten kann gestattet werden, sofern ein Ausweis für sie mitgeführt wird und sie bis dahin an ihrem Geburtsort gehalten wurden, ohne mit wild lebenden, möglicherweise mit Tollwut infizierten Tieren in Kontakt gekommen zu sein. Dies gilt auch für Welpen, die noch von der Mutter abhängig sind und diese begleiten.

Die inhaltlichen Anforderungen der EU-Regelungen müssen ab dem 01.Oktober 2004 erfüllt werden. In Bezug auf die mitzuführenden Dokumente gelten ab dann für den privaten Reiseverkehr Übergangsmaßnahmen ; demnach können die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter verwendet werden, wenn sie vor dem 01.10. 2004 ausgestellt wurden , noch gültig sind (in Bezug auf Impfschutz, ggf Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwürmer und Zecken), den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (d. h. in Bezug auf Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochipping und seinem Besitzer).